Information zur Wasserversorgung vom 19.10.2013

Auf Anforderung der Gemeinde Thiersheim, wurde die Feuerwehr Thiersheim, Stemmas/Neuenreuth und Kothigenbibersbach alarmiert und die Bevölkerung über die Verunreinigung des Trinkwassers mit Lautsprecherdurchsagen und Handzettel zu informieren.
Im Einsatz waren 40 Feuerwehrfrauen und Männer mit vier Fahrzeugen.


Information zur Wasserversorgung vom 19.10.2013

Mikrobiologische Grenzwertüberschreitung – Abkochgebot

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit wird im Trinkwasser der öffentlichen Wasserversorgung des Marktes Thiersheim der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für coliforme Keime von 0 KBE/ 100 ml überschritten.  Von der Überschreitung ist nur der Hauptort Thiersheim betroffen.

Nicht betroffen sind die Ortsteile Neuenreuth, Stemmas, Kothigenbibersbach, Altdürrlas, Kleehof, Grafenreuth, Wampen, Putzenmühle und Leutenberg.

Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führen wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits umfangreiche Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen durch. Eine akute Gefährdung besteht jedoch nicht. Es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme.

Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, sind ab sofort folgende Maßnahmen durchzuführen:

Das sofortige Abkochen des Wassers zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen über einen Zeitraum von mindestens drei Minuten durch den Endabnehmer vor Gebrauch als Trinkwasser oder Wasser für Lebensmittelbetriebe im Sinne der TrinkwV 2001.

  1. Das Wasser für Lebensmittelbetriebe muss, wenn ein Abkochen nach Maßgabe von Nr. 1 nicht möglich ist, mit einem für den Lebensmittelbereich zugelassenen Trinkwasserdesinfektionsmittel unter Beachtung der zur Zeit geltenden Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 TrinkwV 2001 nach den Regeln der Technik versetzt werden. Hier ist insbesondere die Einwirkzeit und Konzentration des Desinfektionsmittels zu beachten.
  2.  Als Desinfektionsmaßnahme wird eine Desinfektion des Trinkwassers mit Chlor oder Chlordioxid von uns durchgeführt. Eine leichte Geruchsbeeinträchtigung lässt sich nicht gänzlich vermeiden. Der Einsatz von Desinfektionsmitteln zur Trinkwasserdesinfektion findet in den gesetzlich eng festgelegten Grenzen der Trinkwasserverordnung statt und wird durch den Wasserversorger und das Gesundheitsamt überwacht.

Bitte Informieren Sie auch Ihre Nachbarn. Über die Aufhebung der von Ihnen durchzuführenden Maßnahmen werden Sie über die Tagespresse und die Homepage (www.thiersheim.de) informiert.

Für Fragen stehen Ihnen der Markt Thiersheim, Tel. 09233 /77422-0, und das Landratsamt Wunsiedel, Gesundheitsamt, Tel. 09232 / 80-119 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markt Thiersheim

Hofmann

1. Bürgermeister